SCHULISCHE GREMIEN

Gute Schule kann ohne Eltern nicht gelingen.“

 so ein Zitat des Grundschulverbands Hessen.

Nur wenn Eltern und Lehrkräfte Hand in Hand arbeiten, können Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Bildungserfolg erzielen. Eltern und Erziehungsberechtigte haben daher die Möglichkeit, in unterschiedlichen Gremien die Schule aktiv mitzugestalten.

Über die folgenden Link können Sie sich hierzu gerne näher informieren: Elternarbeit | kultus.hessen.de

Schulelternbeirat

Schulelternbeiratsvorsitzender: Herr Mollenhauer

Schulelternbeirats-Stellvertreterin: Frau Gomoll

Klassenelternbeiräte:

Klasse 1a: Frau Gomoll, Frau Licitra

Klasse 1b: Herr Mollenhauer, Frau Damar

Klasse 1c: Frau Doetsch, Frau Munina

Schulkonferenz

Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft: Frau Damar, Frau Gomoll, Herr Hohmann, Herr Mollenhauer

Stellvertreterinnen der Elternschaft: Frau Licitra, Frau Wegner

Vertreterinnen der Lehrkräfte: Frau Bühler, Frau Burmakina, Frau Dietrich, Frau Komarek

Stellvertreterin der Lehrkräfte: Frau Lohfink

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, Ihr Engagement und Ihre Mithilfe, denn nur GEMEINSAM kann man etwas verändern!

Schulkonferenz

Allgemeine Informationen zur Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in dem Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern zusammenwirken. [1]

Aufgaben

Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Gemäß §129 entscheidet die Schulkonferenz u.a. über:

  • Das Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Einrichtung und Umfang von freiwilligen Unterrichts- und Betreuungsangeboten
  • Durchführung von Schulveranstaltungen

Die Schulkonferenz ist mit den Gremien der Gesamtkonferenz und dem Schulelternbeirat eng verzahnt.

Mitglieder der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der Quellenschule besteht aufgrund der Schulgröße aktuell aus 9 Mitgliedern:

Lehrer: 4

Eltern: 4

Schulleitung : 1

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt.

Gewählt werden kann jeder/ jede Erziehungsberechtigte, der/die ein minderjähriges Kind an der Schule hat. Alle, die kandidieren wollen und nicht Mitglied des Schulelternbeirats sind, brauchen eine Wählbarkeitsbescheinigung und stellen sich am Wahltag dem Gremium des Schulelternbeirats (Wahlversammlung) vor.

Die Schulleiterin hat den Vorsitz der Schulkonferenz.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

Die Wahlen sind geheim.

Amtszeit der Schulkonferenzmitglieder

Die Amtszeit der Schulkonferenzmitglieder beträgt 2 Jahre.

Scheidet ein Mitglied vor der Amtszeit aus, rückt die Kandidatin/ der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmzahl nach.

Die derzeitigen Mitgliederinnen und Mitglieder der Schulkonferenz ( Wahl vom ………..) sind:

Für die Schulelternschaft:

Für die Lehrerschaft:

[1] Vgl.: Hessisches Schulgesetz §128-132